Naturpakt
Schutz der Biodiversität

Schlüsselrolle der Gemeinden

Ähnlich dem Klimapakt soll mit dem Naturpakt ein Instrument eingeführt werden, um kommunale Initiativen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu fördern.

Die Gemeinden sind wichtige Partner des Staates im Bereich des Natur- und Ressourcenschutzes. Durch ihre politischen Entscheidungen können sie einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Biodiversitätssituation und zur Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen leisten.

In der Tat besitzen die Gemeinden etwa 13 % des nationalen Territoriums, auf dem Maßnahmen zur biologischen Vielfalt stattgefunden haben oder stattfinden könnten.

Mit dem Maßnahmenkatalog des Naturpaktes werden die Kommunen zu einer nachhaltigen Politik im Bereich des Biodiversitätsschutzes in Stadt-, Offenland-, Wasser- und Waldgebieten angeleitet. Der Katalog empfiehlt den Kommunen beispielsweise, ihre Grünflächen im Einklang mit der Natur zu gestalten, die Versiegelung von Böden zu vermeiden, die Bürger zum Anlegen insektenfreundlicher Gärten zu ermutigen und die Lichtverschmutzung zu bekämpfen. Die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und die Verbesserung der Resilienz der Wälder sind ebenfalls Teil der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Der Pakt sieht außerdem eine Stärkung der Vorbildfunktion der Gemeinden vor, etwa durch die Vermittlung von beispielhaften Aktionen und Informationen sowie durch Sensibilisierung für die Natur für Jung und Alt.

Mit der Umsetzung der im Katalog vorgeschlagenen Maßnahmen leisten die Gemeinden nicht nur einen Beitrag zu den quantifizierten Zielen des Nationalen Naturschutzplans (PNPN), sondern auch zur Umsetzung der ökologischen Komponenten des Wasserbewirtschaftungsplans und der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.

Engagement und Zertifizierung der Gemeinden

Auch der Naturpakt sieht ein Zertifizierungssystem vor, ähnlich dem des Klimapakts, mit vier Leistungsstufen: „Basis Zertifizierung“ (40 %), „Bronze“ (50%), „Silber“ (60 %) und „Gold“ (70 %). 

Um festzustellen, ob eine Gemeinde einen Anspruch auf die Zertifizierung „Naturpakt Gemeng“ hat und um die Höhe des zu vergebenden Zuschusses zu berechnen, wird der Leistungsstand der Gemeinde in Bezug auf die umgesetzten Maßnahmen nach dem dafür entwickelten Maßnahmenkatalog bewertet.

Grundprinzip des Naturpakts

Der Naturpakt bietet Gemeinden, die sich aktiv gegen den Verlust der biologischen Vielfalt engagieren wollen die Möglichkeit staatliche Unterstützung zu beantragen.

Mit ihrem Beitritt verpflichten sich die Gemeinden, die Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs des Naturpakts umzusetzen. Der Katalog umfasst Naturschutzmaßnahmen in den Bereichen: „Naturschutz allgemein“, „Siedlungsraum“, „Offenland“, „Wasser“, „Wald“ und „Kommunikation und Kooperation“.

Im Gegenzug gewährt der Staat den teilnehmenden Gemeinden einen Funktionszuschuss und übernimmt die Kosten für die Naturpakt-Berater. Diese Berater können entweder Beamte oder Angestellte der Gemeinde, eines Gemeindeverbands, dessen Zweck u.a. der Naturschutz ist, oder aber externe Berater sein. Der Naturpakt erstreckt sich über einen Zeitraum bis 2030.