Siedlungsraum

Prozentualer Anteil der Fläche der Liegenschaften in Gemeindebesitz, die innerhalb des Siedlungsgebietes von geschützten Biotopen gemäß Biotopkartierung bedeckt sind.

Systematische Umsetzung von "zones de servitude d’urbanisation“ (ZSU) zum Schutz bestehender Naturelemente im Rahmen des allgemeinen Bebauungsplans (PAG). 

Die Gemeinde stellt dem zuständigen Minister für Umwelt Informationen zu den Biotopflächen innerhalb des Siedlungsraumes digital zur Verfügung. 

Ein Managementplan für die Gestaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünflächen im Interesse des Schutzes der Biodiversität wurde durch einen Beschluss des Gemeinderates festgehalten. 

Anteil der Fläche extensiv genutzter öffentlicher Grünflächen an der gesamten öffentlichen Grünfläche der Gemeinde 

Prozentualer Anteil der Bodenprojektion von einheimischen und/oder standortgerechten Bäumen, Hecken und Sträuchern im Verhältnis zur Gesamtfläche (Bodenprojektion) der Gehölze in den öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde.

Für alle Neupflanzungen nutzt die Gemeinde vorzugsweise Pflanzen einheimischer Bäume, Hecken und Sträucher und nachweislich regionales Pflanzgut oder andere standortgerechte Pflanzenarten. Um die Gemeinde bei ihrer Auswahl zu orientieren, stellt der zuständige Minister für Umwelt der Gemeinde eine Liste mit den infrage kommenden Arten zur Verfügung.

Die Gemeinde installiert Wildbienennisthilfen bzw. andere spezifische Infrastrukturen für Tiere (keine Nistkästen) auf öffentlichen Flächen innerhalb des Siedlungsraumes. 

Die Gemeinde fördert bestimmte Vogel- und Fledermausarten u.a. durch das Anbringen von Nisthilfen und anderer spezifischer Infrastrukturen im Siedlungsraum.

Aktive Schutzmaßnahmen aller in Gemeindegebäuden ansässiger Fledermauskolonien und fledermausgerechte Gestaltung potenziell geeigneter Gemeindegebäude.

Anteil von öffentlichen Gebäuden im Gemeindebesitz mit extensiver Dach- und/oder Fassadenbegrünung am gesamten öffentlichen Gebäudebestand der Gemeinde.

Eine Checkliste für naturfreundliche Gemeindegebäude und naturfreundliche PAPs wurde vom Gemeinderat beschlossen und wird angewendet. 

Es existiert ein Gemeinderatsbeschluss zum Minimal-Anteil un- oder teilversiegelter Tritt- und Parkraum-Flächen (z.B. Rasengitter, Schotterflächen...) im Verhältnis zu den versiegelten Verkehrsflächen bei neuen Wohngebieten (PAP).

Die Gemeinde weist im Rahmen des PAG systematisch „Servitude d’urbanisation“ aus, mit dem Ziel der Eingrünung neuer Wohngebiete und der Schaffung bzw. dem Erhalt von Korridoren zur Biotopvernetzung bzw. von Frischluftschneisen.

Die Gemeinde unterstützt "urban gardening"- und "urban farming"-Projekte ohne Einsatz von Pestiziden, synthetischem Dünger und Torf.

Die Gemeinde fördert die naturnahe Bewirtschaftung, Nutzung und Gestaltung von Privatflächen im Siedlungsraum durch Information und Beratung oder durch eine entsprechende Reglementierung in der Bauten Verordnung oder finanzielle Anreize.

Die Gemeinde verfügt über ein tierfreundliches Beleuchtungskonzept mit Fokus auf Insekten, Fledermäuse und andere nachtaktive Säuger. Um die Gemeinde bei ihrer Auswahl zu orientieren, stellt der zuständige Minister für Umwelt der Gemeinde einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zur Verfügung. 

Anteil von fledermaus- und insektenfreundlichen Lichtquellen an der öffentlichen Beleuchtung. Um die Gemeinde bei ihrer Auswahl zu orientieren, stellt der zuständige Minister für Umwelt der Gemeinde einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zur Verfügung.

Integration von mindestens einem prioritären Plan d'action, gemäß aktuellem Naturschutzplan, bezüglich des Siedlungsraumes in die kommunale Mehrjahresplanung (siehe 1.1.) als Priorität und eines der Leitmotive.

Anteil der Bewaldung im Siedlungsraum.