Förderung einer naturnahen Bewirtschaftung, Nutzung und Gestaltung von Privatflächen

Die Gemeinde fördert die naturnahe Bewirtschaftung, Nutzung und Gestaltung von Privatflächen im Siedlungsraum durch Information und Beratung oder durch eine entsprechende Reglementierung in der Bauten Verordnung oder finanzielle Anreize. Unter naturnaher Bewirtschaftung versteht man u.a. die Nutzung der betroffenen Flächen ohne den Einsatz von synthetischem Dünger oder Pestiziden, wo zutreffend mit späterer Mahd/Staffelmahd sowie unter Verwendung von einheimischen, gebietseigenen Wildpflanzen oder ausgewählten pollen- und nektarspendenen Zierstauden sowie gebietseigenem Wildpflanzensaatgut („Wëllplanzesom Lëtzebuerg“ - soweit verfügbar) bei Neuanlage oder Neugestaltung der Flächen. 

Punktevergabe (Ja/Nein):
     Ja, durch Beratung oder andere Dienstleistungen der Gemeinde: 1 Punkt
     Ja, durch entsprechende Anpassungen der Bauten Verordnung (z.B. kommunales Verbot von    Schottergärten) und/oder die Einführung finanzieller Anreize: 3 Punkte
     Nein: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 3
 

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