Gehölze im Siedlungsraum

Anteil heimischer sowie standortgerechter Baum-, Hecken- und Straucharten an der Gesamtfläche an Gehölzen der öffentlichen Grünanlagen. Bei Bäumen wird die Kronenprojektion berücksichtigt, sodass auch Einzelbäume als Fläche angegeben werden können. Arten, die in Luxemburg als heimisch gelten, können der Roten Liste der Gefäßpflanzen Luxemburgs entnommen werden (Colling 2005), sowie im Anhang 2 des „Règlement grand-ducal du 30 septembre 2019 concernant les aides pour l'amélioration de l'environnement naturel“. Die zusätzlich als standortgerecht geltenden Arten sind auf der entsprechenden Liste des Ministeriums aufgeführt.

Die Arten, die als standortgerechte Baumarten zu betrachten sind, sind in der folgenden Liste des Ministeriums enthalten:
    In der Mediathek der Naturpakt Webseite „Liste nicht-einheimischer Baumarten für extreme Standorte im Siedlungsraum“

Hilfestellung bei der Auswahl von Alternativen zu gängigen invasiven Neophyten, welche sich sowohl zur Gestaltung von Gärten und Grünflächen als auch zur Förderung der Artenvielfalt besonders eignen:
    Invasive Neophyten und ihre Alternativen

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