Die Gemeinde fördert Vogel- (für die ein Aktionsplan vorliegt) und Fledermausarten u.a. durch das Anbringen von Nisthilfen/Fassadensteinen/Kunstnestern und anderer spezifischer Infrastrukturen an Gebäuden und auf Grünflächen. Es zählen dabei sowohl der Bestand als auch Neuanbringungen, wo- bei mindestens 50 % an Gebäuden installiert sein müssen. Vorrangiges Ziel ist die Förderung gefährdeter Arten. Dies bedingt teilweise die Verwendung spezieller Nisthilfen bzw. das Anbringen an geeigneten Standorten.
Die Einrichtung der von dieser Maßnahme betroffenen Infrastrukturen auf privatem Grund muss durch eine Vereinbarung (mit einer Laufzeit von mindestens 9 Jahren) zwischen der Gemeinde/dem Gemeindeverband und dem Eigentümer des Grundstücks abgesichert werden. Geeignete Nistkästen aus Holzbeton finden sich in großer Auswahl bei den einschlägigen Vertrieben. Dort gibt es sowohl Rundkästen für den Einsatz an Bäumen als auch Flachkästen und Einbaukästen für Gebäude in verschiedenster Ausfertigung.
Hilfestellung beim Anbringen von Nisthilfen können z.B. folgende Publikationen und Internetseiten leisten:
Punktevergabe (in Einheiten):
Affine Funktion: 1 Punkt entspricht 30 Infrastrukturen und 3 Punkte entsprechen ≥ 90 Infrastrukturen
< 10 Infrastrukturen: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 3