Schutz der Auen- und Bruchwälder

Bestand und Schaffung (durch Renaturierung und/oder Wiedervernässung) von Auen- und Bruchwald im Gemeindegebiet.

Auenwälder: Bach (und Fluss) begleitende Wälder der Esche (Fraxinus excelsior) und der Schwarzerle (Alnus glutinosa) oder sogar der Stieleiche (Quercus robur) der planaren und kollinen Bäche (Alno-Padion) oder Galerienwälder aus Weiden Salix alba und Salix fragilis längs der Bachläufe der planaren, kollinen und submontanen Bereiche (Salicion albae). Diese Gesellschaften bilden sich auf schweren Böden, die im Allgemeinen reich an Sedimenteintrag sind, die regelmäßig von jährlichen Hochwässern überschwemmt werden, jedoch bei Niedrigwasser gut entwässert und belüftet werden. Die Krautschicht enthält immer einige großwüchsige Arten wie Filipendula ulmaria, Carex spp., Cirsium oleraceum, Urtica dioica und manchmal verschiedene Arten von Frühlingsgeophyten. Definition gemäß Arrêté ministériel du 27 mars 2020 relatif aux modalités de calcul du système numérique d’évaluation et de compensation en éco-points :

Bruchwälder: Die Bezeichnung Bruchwald ist auf den für das Waldbild typischen, hohen Anteil an toten und absterbenden Bäumen zurück zu führen. Bruchwälder sind azonal, d.h. sie sind nicht an bestimmte klimatische Regionen gebunden, sondern kommen überall dort vor, wo Staunässe herrscht. Meist sind es jedoch nur kleinflächige Bestände innerhalb von Wäldern.

Punktevergabe (Fläche):
     Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 0,75 ha und 5 Punkte entsprechen 3,75 ha
Maximale Punktezahl: 5
 

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