Annahme eines integralen Schutzkonzepts gegen Risiken durch Starkregen und Sturzfluten, das für das Gemeindegebiet erstellt und in Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung (Administration de la gestion de l’eau) erarbeitet wurde, sowie die Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen, sofern diese nicht Bestandteil der Maßnahmenprogramme der Wasserrahmenrichtlinie (DCE), der Hochwasserrichtlinie (DI) oder der Managementpläne für Natura-2000-Gebiete sind. Es sind ausschließlich naturbasierte Maßnahmen zu berücksichtigen.
Zur Orientierung der Gemeinden steht in der Mediathek der Naturpakt Webseite eine Liste naturbasierter Maßnahmen im Rahmen des integralen Konzepts zum Schutz gegen Starkregenereignisse und Sturzfluten zur Verfügung (siehe: Übersicht Maßnahmen – Starkregenereignisse)
Hilfestellung: Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Kommunen.
Punktevergabe (Ja/Nein):
Ja, das Konzept wurde angenommen: 1 Punkt
Ja, zwischen 33 % und 66 % der Maßnahmen wurden umgesetzt: 2 Punkte
Ja, mehr als 66 % der Maßnahmen wurden umgesetzt: 3 Punkte
Nein, das Konzept wurde nicht angenommen: 0 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl: 3