Bestand und Schaffung (durch Renaturierung und/oder Wiedervernässung) von Auen- und Bruchwald im Gemeindegebiet.
Auenwälder: Bach (und Fluss) begleitende Wälder der Esche (Fraxinus excelsior) und der Schwarzerle (Alnus glutinosa) oder sogar der Stieleiche (Quercus robur) der planaren und kollinen Bäche (Alno-Padion) oder Galerienwälder aus Weiden Salix alba und Salix fragilis längs der Bachläufe der planaren, kollinen und submontanen Bereiche (Salicion albae). Diese Gesellschaften bilden sich auf schweren Böden, die im Allgemeinen reich an Sedimenteintrag sind, die regelmäßig von jährlichen Hochwässern überschwemmt werden, jedoch bei Niedrigwasser gut entwässert und belüftet werden. Die Krautschicht enthält immer einige großwüchsige Arten wie Filipendula ulmaria, Carex spp., Cirsium oleraceum, Urtica dioica und manchmal verschiedene Arten von Frühlingsgeophyten.
Definition gemäß „Règlement grand-ducal du 1er août 2018“.
Bruchwälder: Die Bezeichnung Bruchwald ist auf den für das Waldbild typischen, hohen Anteil an toten und absterbenden Bäumen zurückzuführen. Bruchwälder sind azonal, d.h. sie sind nicht an bestimmte klimatische Regionen gebunden, sondern kommen überall dort vor, wo Staunässe herrscht. Meist sind es jedoch nur kleinflächige Bestände innerhalb von Wäldern.
Die Schaffung oder Wiederherstellung von Auen- oder Sumpfwäldern erfordert einen vom Minister ordnungsgemäß genehmigten Bewirtschaftungsplan.
Präzisierung der Berechnung: Kürzlich „geschaffene oder restaurierte“ Flächen mit Entwicklungspotenzial in Richtung des angestrebten Biotops, das durch Expertengutachten bestätigt wurde, können mit 0,5 Punkten/ha angerechnet werden.
Punktevergabe (Fläche):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 0,75 ha und 5 Punkte entsprechen 3,75 ha
Maximale Punktezahl: 5