Wiederherstellung von Überschwemmungsgebieten

Anzahl der naturbasierten Maßnahmen, die gemäß der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG – Directive relative à l’évaluation et à la gestion des risques d’inondation) auf dem Gemeindegebiet umgesetzt wurden, entsprechend dem Maßnahmenprogramm des aktuell gültigen oder vorherigen Hochwasserrisikomanagementplans.

Es sind nur Maßnahmenarten aus den Bereichen „Schutz“ und „Wasserrückhalt“ zu berücksichtigen, die sowohl die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie als auch der Hochwasserrichtlinie unterstützen (M1).

Punktevergabe (in Einheiten):
     Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 2 Einheiten und 5 Punkte entsprechen ≥ 10 Einheiten
Maximale Punktezahl: 5

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