Die Gemeinde stellt Flächen in Gemeindebesitz für die Einrichtung von Schutzäckern/Feldflorenreservaten zur Verfügung, wie sie in der Biodiversitätsverordnung definiert sind (cf. „Règlement grand-ducal du 11 septembre 2017 insti- tuant un ensemble de régimes d’aides pour la sauvegarde de la diversité biologique en milieu rural”). Schutzäcker und Feldflorenreservate dienen dem Schutz seltener und stark gefährdeter Ackerwildkräuter und erfordern eine angepasste Bewirtschaftung und spezifische Absprachen mit den Landwirten. Es ist zu beachten, dass die Bereitstellung durch „Übertragung“, also der Austausch zwischen einer Parzelle, die der Gemeinde gehört, und einer privaten Parzelle, um dort ein Reservat für die Segetalflora anzulegen, im Rahmen dieser Maßnahme förderfähig ist. In diesem Fall ist die Fläche der getauschten Parzelle, auf der die Einrichtung des Reservats für die Segetalflora stattfinden wird, für die Berechnung zu verwenden.
Hilfestellung: Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung
Punktevergabe (Fläche):
Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 0,3 ha und 5 Punkte entsprechen ≥ 1,5 ha
Maximale Punktezahl: 5