Die Gemeinde verfügt über ein eigenes Konzept für die angepasste Bewirtschaftung von Flächen im offenen Landschaftsraum, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, mit dem Ziel, die Biodiversität und die Ökosystemdienstleistungen zu fördern; dieses Konzept wurde vom Gemeinderat angenommen.
Das Konzept enthält mindestens folgende Informationen:
- Karte, aus der die Lage der Flächen hervorgeht (Topografie).
- Katasterplan mit Angabe der Lage der Flächen
- Liste der Flächen mit einer eindeutigen Bezeichnung
- Details pro Fläche (Bezeichnung, betroffene Katasterparzelle(n), detaillierte Karte, Größe der Fläche, Vegetation auf der Fläche, ggf. Angaben zu geschützten Biotoptypen und/oder Lebensräumen geschützter Arten, Foto(s).
- Pflegemaßnahmen pro Fläche (Verantwortliche Abteilung, Pflegemaßnahme(n), Zeitpunkt und Intervalle der Pflege, verwendetes Material, Entsorgung des anfallenden Grünschnitts).
- Monitoring-Konzept
Zur Orientierung der Gemeinde stellt der Minister, in dessen Zuständigkeit die Umwelt fällt, Leitfäden zur angepassten Bewirtschaftung geschützter Biotope und Lebensräume zur Verfügung. Die Flächen im Eigentum der Gemeinden sind gemäß des „Règlement grand-ducal du 1er août 2018“ bzw. entsprechend den Vorgaben des Leitfadens des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität zu bewirtschaften, während private Eigentümer und Bewirtschafter von Flächen durch Sensibilisierung und Information zu einer solchen Bewirtschaftung ermutigt werden.
Punktevergabe (Ja/Nein):
Ja: 1 Punkt
Nein: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 1