Trockenmauern, Steinriegel und Steinhaufen

Gesamtfläche von Trockenmauern, Steinriegeln und Steinhaufen auf Gemeindegebiet außerhalb des Siedlungsraumes. Bei Trockenmauern zählt die vertikale Fläche.

Definitionen gemäß dem „Règlement grand-ducal 1er août 2018“:

Trockenmauer: Bauwerk aus Naturstein durch Zusammenfügen und Überlagern der Steine ohne Verwendung von Mörtel, Bindemittel oder anderem verfugenden Material mit einer Mindestlänge von 5 Metern; Trockenmauern erfüllen eine wichtige ökologische Korridorfunktion oder stellen einen Lebensraum für spezialisierte, seltene oder gefährdete Tierarten.

Steinriegel/Lesesteinhaufen: Haufen aufgeschichteter Steine, mit einer Mindestfläche von 25 m2, der entweder nach einer einmaligen Räumung eines Grundstücks errichtet wurde, oder langsam aus ständigem Absammeln und Ablagern entstand, hauptsächlich auf Äckern, aber auch auf Grünland. 

Hilfestellung: Cadastre Biotopes

Punktevergabe (m2):
     Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 1.000 m2 und 3 Punkte entsprechen ≥3.000 m2
Maximale Punktezahl: 3

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