Mindestens 4 Biotopbäume pro Hektar, möglichst mehr oder weniger gleichmäßig verteilt, bezogen auf die durchschnittliche Fläche der alten Laubbaum-Forstbestände (>100 Jahre) des Gemeindewaldes, müssen identifiziert und erhalten werden. Der Standort der Bäume ist zu digitalisieren und in der Datenbank „espaces_naturels“ zu hinterlegen.
Gemäß den Definitionen und Vorgaben der Artikel 15 und 17 des “Règlement grand-ducal modifié du 3 mars 2022 instituant un ensemble de régimes d’aides pour l’amélioration de la protection et de la gestion durable des écosystèmes forestiers“, verfolgt diese Maßnahme das Ziel, spezifische Lebensgemeinschaften zu schützen und zu erhalten, die an alte, absterbende oder tote Bäume mit großem Stammdurchmesser gebunden sind. Die ausgewählten Biotopbäume verbleiben über das wirtschaftliche Nutzungsalter hinaus im Bestand und werden den natürlichen Zersetzungsprozessen überlassen. Die Auswahl der Biotopbäume erfolgt gemäß den Kriterien der aktuell gültigen ANF-Rundschreiben zur Erhaltung von Biotopbäumen. Jede neue Ausweisung von Biotopbäumen muss vom Revierförster an den Forstdienst der Verwaltung für Natur und Forsten gemäß dem geltenden Verfahren gemeldet werden.
Punktevergabe (Anzahl):
Affine Funktion: 2 Punkte entsprechen 4 Biotopbäumen/ha und 5 Punkte entsprechen ≥6 Biotopbäumen/ha
<4 Bäume/ha: 0 Punkte
Maximale Punktezahl: 5