Naturwaldflächen und Altholzinseln

Anteil von ausgewiesenen Naturwaldflächen, Altholzinseln, Wäldern in freier Entwicklung oder anderen Wäldern „hors cadre“ an der Fläche des gemeindeeigenen Waldes. 

Ausgewiesene Naturwaldflächen sind Waldflächen, die als Schutzgebiete ausgewiesen wurden und nicht mehr der üblichen forstwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, um sie in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten. Die Vermeidung von Eingriffen in natürliche Prozesse hat oberste Priorität. Störungen von Pflanzen, Tieren, Wasserhaushalt oder Boden durch menschliche Aktivitäten werden soweit wie möglich ausgeschlossen. Jegliche forstliche Maßnahmen – mit Ausnahme beispielsweise von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Waldbesuchern – werden gezielt unterlassen. Dadurch kann sich das Waldökosystem frei entwickeln. In diesen Wäldern werden keine Bäume mehr gefällt, kein Brennholz mehr entnommen, und die Bäume dürfen auf natürliche Weise absterben und sich zersetzen – was sie grundlegend von wirtschaftlich genutzten Wäldern unterscheidet.

Ziel der Altholzinseln ist die Erhaltung und Verbesserung der Ökosystemleistungen von Wäldern. Insbesondere sollen bedrohte Lebensgemeinschaften geschützt werden, die an alte oder tote Bäume gebunden sind. In diesen Inseln müssen alle Bäume erhalten bleiben – einschließlich toter, stehender oder liegender Bäume.

Die Definitionen und Anforderungen zu ausgewiesenen Naturwaldflächen und Altholzinseln finden sich in den Artikeln 15 und 17 des „Règlement grand-ducal modifié du 3 mars 2022 instituant un ensemble de régimes d’aides pour l’amélioration de la protection et de la gestion durable des écosystèmes forestiers“.

Ein Wald in freier Entwicklung ist ein Wald, der sich ohne menschliche Eingriffe entwickelt – ausgenommen Maßnahmen zur Wegesicherung oder jagdliche Aktivitäten (gemäß Artikel 2 des Forstgesetzes vom 23. August 2023).

„Hors cadre“-Wälder (Wälder außerhalb des Rahmens) sind in den Planungsdokumenten als „nicht-produktive“ Waldflächen ausgewiesen, für die kein forstwirtschaftliches Produktionsziel besteht. Die Bewirtschaftung ist dort aufgrund mangelnder Zugänglichkeit (z. B. schwieriges Gelände oder fehlende Infrastruktur) eingeschränkt und beschränkt sich in der Regel auf Sanitäreingriffe und Maßnahmen zur Sicherung.

Jede zusätzliche Ausweisung von Altholzinseln nach der finalen Version des Forstplans muss in enger Abstimmung mit dem Forstdienst der Natur- und Forstverwaltung erfolgen. Der Antrag ist vom zuständigen Forstbezirk (Arrondissement) gemäß dem geltenden Verfahren an den Forstdienst zu richten.

Punktevergabe (Prozent):
     Lineare Funktion: 1 Punkt entspricht 2 % und 5 Punkte entsprechen ≥10 %
Maximale Punktezahl: 5

Neueste Medien
Maßnahmenkatalog
pdf - 401.54 KB
pdf - 401.54 KB
Circulaire du Ministère de l’Environnement, du Climat et du Développement Durable
pdf - 639.86 KB
pdf - 639.86 KB
Presentation-Naturpakt-Klimapakt
pdf - 6.5 MB
pdf - 6.5 MB