Steigerung der Resilienz der Wälder

Der Beschluss zur geplanten Waldbewirtschaftung des Dauerwaldes im gemeindeeigenen Wald beinhaltet das Heraufsetzen des Hiebalters und den Erhalt von Altbäumen zwecks Naturverjüngung. Der Richtwert für das Hiebalter der Buche beträgt ≥ 220 Jahre; bei der Eiche: ≥ 260 Jahre. Diesem Beschluss wird im Rahmen der Forsteinrichtung (Aménagement forestier) Rechnung getragen.

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