Offenland

Angepasste Nutzung der Offenlandflächen außerhalb des Siedlungsraumes, zur Förderung der Biodiversität und der ökologischen Dienstleistungen; ein Konzept existiert und wurde vom Gemeinderat beschlossen. Um die Gemeinde bei ihrer Auswahl zu orientieren, stellt der zuständige Minister für Umwelt der Gemeinde einen Leitfaden für die angepasste Bewirtschaftung der geschützten Biotope und Lebensräume zur Verfügung. 

Flächenanteil der gemeindeeigenen Agrarflächen, die extensiv bewirtschaftet werden im Verhältnis zur Gesamtfläche der landwirtschaftlichen Flächen in Gemeindebesitz. Die Minimumkriterien - ohne Pestizideinsatz (außer von im biologischen Landbau erlaubten Produkten) und reduzierte Düngung (Acker: ≤130 kg Ntot/ha/Jahr; Grünland: ≤50 kg Ntot/ha/an; geschützte Offenlandbiotope: 0 kg Ntot/ha/Jahr) sind  im Pachtvertrag festgehalten oder die Pflege wird durch die Gemeinde oder durch ein Naturschutzsyndikat/Naturparksyndikat durchgeführt. 

Bestand von geschützten Offenlandbiotopen gemäß Biotopkataster, die sich auf gemeindeeigenen Flächen befinden 

Anteil der Fläche der Strukturelemente (einheimische Bäume, naturnahe Hecken, Krautsäume und Randstreifen, sowie mehrjähriger Acker- oder Grünlandbrachen) im Verhältnis zur Gesamtfläche der Offenlandschaft im Gemeindegebiet 

Trockenmauern, Steinriegel und Steinhaufen auf dem Gemeindegebiet außerhalb des Siedlungsraumes 

Anteil der Länge unbefestigter, permanenter Feldwege an der gesamten Länge der permanenten Feldwege im Gemeindegebiet 

Extensive Pflege der Ränder der Feldwege inklusive Entfernung des Mahdgutes und ökologische Pflege der Weghecken und deren Säume: ein Konzept besteht und wird umgesetzt. 

Prozentualer Anteil der artenreichen Ackerflächen in der Gemeinde im Verhältnis zur gesamten Ackerfläche im Gemeindegebiet 

Die Gemeinde stellt Flächen in Gemeindebesitz für die Einrichtung von Schutzäckern/Feldflorenreservaten zur Verfügung

Prozentualer Anteil der Länge der Uferrandstreifen (min. 5 m breit ab der Böschungsoberkante, in öffentlichem oder privatem Eigentum) und anderer Flächen, die eine naturnahe Entwicklung der Fließgewässer (BK12) ermöglichen, an der Gesamtlänge der Fließgewässer (BK12) im Gemeindegebiet 

Maßnahmen für Amphibien: Dichte von naturnahen Stillgewässern auf gemeindeeigenen Flächen oder über einen Pachtvertrag mit der Gemeinde gesicherte Flächen im Gemeindegebiet

Flächenanteil von Flächen unter Biodiversitätsvertrag an der Gesamtoffenlandfläche der Gemeinde 

Auf privaten Flächen, auf denen Landwirte oder andere natürliche oder juristische Personen am Biodiversitätsprogramm oder gleichwertigen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, finanziert die Gemeinde Monitoringprogramme.

Integration von mindestens einem prioritären Plan d'action, gemäß aktuellem Naturschutzplan, bezüglich des Offenlandes in die kommunale Mehrjahresplanung (siehe 1.1.) als Priorität und eines der Leitmotive